Montag, 21. September 2015

Bericht über die erste Parlaments"sitzung" zum Volksbegehren am 16.9.



Zur aktuellen Vorgeschichte: bei der Sitzung der Bundeswahlbehörde, an der Renate Zittmayr und ich teilnehmen konnten, im großen Sitzungssaal des Innenministeriums am 22. Juli wurde das "amtliche Endergebnis des Volksbegehrens" mit 261.056 Stimmen festgestellt. Danach mußte seitens der Behörden die vierwöchige Anfechtungsfrist dieses Ergebnisses beim VfGH abgewartet werden (es wurde nicht angefochten / berechtigt dazu wären zB. u.a.  die Parlamentsparteien gewesen). Am 26. August wurde das Volksbegehren dann nach Ablauf dieser Frist offiziell vom Innenministerium dem Nationalratspräsidium zugeleitet;  von diesem wurde es  dem  wichtigsten Ausschuß des Parlaments, dem Verfassungsausschuß,  zur inhaltlichen Beratung zugewiesen.

Dieser hat nun in seiner Sitzung vom 16. September im Plenarsaal des Bundesrates, bei der Renate Zittmayr, Dr. Franz-Joseph Plank und ich teilnehmen konnten, das Volksbegehren "formal in Verhandlungsbeginn" genommen, um die dafür vorgeschriebene vierwöchige Frist nach Zuleitung an den Nationalrat einzuhalten. Dabei erfolgte aber keinerlei inhaltliche Erörterung, was vorauszusehen war, sondern nur eine Vertagung auf die dann tatsächlichen, vorgesehenen zwei inhaltlichen Sitzungen zum Volksbegehren; die  zweite wird dann  die öffentliche Experten-Anhörung sein. Die Termine dieser beiden Sitzungen werden dem Vernehmen nach zwischen den Klubsekretären ausgehandelt und festgelegt und uns dann mitgeteilt. Sobald wir diese wissen, informieren wir Euch/Sie weiter. 

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